KLASSENBERECHTIGUNG SEP-Sea(A) EASA-Wasserflugberechtigung

Zu Wasser, zu  Land und in der Luft dürfen Sie sich mit dieser Berechtigung bewegen.
Vereinen Sie Spaß und Erlebnis mit dem Feeling eines Piloten und Seebären gleichzeitig.

Wenn Sie über ausreichende Flugerfahrung verfügen, ein Land-Flugzeug in allen Flugzuständen beherrschen und mit entsprechend niedrigerer Sinkrate "Level" fliegen können, dann bieten wir Ihnen gerne die Schulung mit unserem Flugboot an.

Erforderlicher Unterricht:

Theorieunterricht nach Part-FCL 8h, Praxis 8h bei vorhandenem SEP (Land);

ab TMG 10h, Flugtraining nach erforderlichem Aufwand gemäß genehmigtem MFU Training-Manual.

AMC1 FCL.725.A(b)
Theoretische Kenntnisse und Flugunterricht für die Erteilung von Klassen- und Musterberechtigungen – Flugzeuge CLASS RATING SEA

(a) Die theoretische Unterweisung sollte von einem Lehrberechtigten mit angemessener Erfahrung in der Klassenberechtigung auf See durchgeführt werden.
(b) Abhängig von den installierten Geräten und Systemen sollten die Unterweisung die folgenden Inhalte umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt:

(1) Theoretische Kenntnisse:
(i) Ziel der Schulung ist die Vermittlung von:

(A) der Bedeutung von Flugvorbereitung und sicher Planung unter Berücksichtigung aller Faktoren für das Manövrieren des Luftfahrzeugs auf Wind, Gezeitenströmungen, Hoch- und Niedrigwasserzeiten und Wasserbewegungen auf See, Flussmündungen und Seen sowie Vereisungsbedingungen, eisbedecktes und gebrochenes Wasser Eis;
(B) die Techniken zu den kritischsten Momenten beim Start, der Landung, dem Rollen und dem Festmachen des Luftfahrzeugs;
(C) die Konstruktionsmethoden und -eigenschaften von Schwimmern und Wasserrudern und die Bedeutung der Überprüfung auf Lecks in den Schwimmern;
(D) die Nötigen Anforderungen für die Einhaltung der Kollisionsvermeidungsregeln auf See in Bezug auf Seekarten, Tonnen, Lichter und Signalhörner.

(ii) nach Abschluss der Ausbildung sollte der Schüler in der Lage sein:
(A) die Faktoren zu beschreiben, die für die Planung und Entscheidung über die Aufnahme des Wasserflugzeugflugs und alternative Maßnahmen zur Beendigung des Flugs von Bedeutung sind;
(B) beschreiben, wie der Wasserstand durch Luftdruck, Wind, Gezeiten, Regularisierungen und die Flugsicherheit in Abhängigkeit von Wasserstandsänderungen beeinflusst wird;
(C) den Ursprung unterschiedlicher Eisbedingungen in Wassergebieten beschreiben;
(D) Seekarten und Karten über Tiefen und Untiefen und Risiken für Wasserströmungen, Winddrehungen, Turbulenzen interpretieren;
(E) entscheiden, welche Ausrüstung gemäß den betrieblichen Anforderungen zum Fliegen mit dem Wasserflugzeug mitzubringen ist;
(F) den Ursprung und die Ausbreitung von Wasserwellen, Dünungen und Wasserströmungen und ihre Wirkung auf das Flugzeug beschreiben;
(G) Beschreiben, wie Wasser- und Luftstreitkräfte das Flugzeug auf dem Wasser beeinflussen;
(H) die Auswirkung des Wasserwiderstands auf die Leistung des Flugzeugs auf glasklarem Wasser und bei unterschiedlichen Wellenbedingungen beschreiben;
(I) die Folgen des Rollens mit zu hoher Motordrehzahl beschreiben; Seite 250 von 562 Anhang zur ED-Entscheidung 2011/016/R
(J) die Auswirkung von Druck und Temperatur auf die Leistung beim Start und Steigflug von höher gelegenen Seen beschreiben;
(K) die Auswirkungen von Wind, Turbulenzen und anderen meteorologischen Bedingungen beschreiben, die für den Flug über Seen, Inseln in Berggebieten und anderen unebenen Böden von besonderer Bedeutung sind;
(L) die Funktion des Wasserruders und seine Handhabung beschreiben, einschließlich der Wirkung des abgesenkten Wasserruders bei Start und Landung;
(M) die Teile der Schwimmeranlage und ihre Funktion beschreiben; (N) die Wirkung der Schwimmer auf die Aerodynamik und Leistung des Flugzeugs im Wasser und in der Luft beschreiben;
(O) die Folgen von Wasser in den Schwimmern und Verschmutzung des Schwimmerbodens beschreiben;
(P) Luftfahrtanforderungen beschreiben, die speziell für die Durchführung von Luftfahrzeugtätigkeiten auf dem Wasser gelten; (Q) Anforderungen zum Tier-, Natur- und Umweltschutz beschreiben, die für Flüge mit Wasserflugzeugen einschließlich Flügen in Nationalparks von Bedeutung sind;
(R) die Bedeutung von Navigationsbojen beschreiben;
(S) die Organisation und Arbeitsweise des Seenotrettungsdienstes beschreiben;
(T) Beschreibung der Anforderungen in ICAO-Anhang 2 gemäß Abschnitt 3.2.6 „Wasserbetrieb“, einschließlich relevanter Teile des Übereinkommens über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See.

(2) Praktikum:
(i) Ziel des Praktikums ist es, Folgendes zu lernen:

(A) die Fähigkeiten, Flugzeuge auf dem Wasser zu manövrieren und das Flugzeug festzumachen;
(B) die Fähigkeiten, die für die Aufklärung von Lande- und Liegeplätzen aus der Luft erforderlich sind, einschließlich des Startbereichs;
(C) die Fähigkeit, die Auswirkungen verschiedener Wassertiefen, Untiefen, Wind, Wellenhöhe und Seegang einzuschätzen;
(d) die Fähigkeiten zum Fliegen mit Schwimmern über deren Auswirkung auf Leistung und Flugeigenschaften;
(E) die Fähigkeiten zum Fliegen in unebenem Boden bei unterschiedlichen Wind- und Turbulenzbedingungen;
(F) die Fertigkeiten für Start und Landung auf spiegelglattem Wasser, unterschiedlichen Dünungsgraden und Wasserströmungsverhältnissen.

(ii) nach der Ausbildung sollte der Student in der Lage sein:

 
Unsere LAKE am River Shannon (Ireland)

(A) Die Ausrüstung zu bestimmen, die beim Fliegen mit dem Wasserflugzeug mitgebracht werden soll;
Seite 251 von 562 Anhang zur ED-Entscheidung 2011/016/R Seite 252 von 562
(B) Durchführung einer täglichen Vorfluginspektion des Flugzeugs, der Schwimmerinstallation und der speziellen Ausrüstung für Wasserflugzeuge, einschließlich Entleeren (Drainen) der Schwimmer;
(C) Segeln, Rollen und Wenden des Flugzeugs bei Seegang mit korrekter Handhabung des Wasserruders;
(D) auf der Stufe rollen und Kurven fahren;
(E) mit dem Flugzeug die Windrichtung feststellen;
(F) die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn die Steuerfähigkeit verloren geht und eine Person über Bord geht;
(G) Landen und Festmachen des Flugzeugs an Brücke, Boje und Strand unter Verwendung geeigneter Knoten zur Sicherung des Flugzeugs;
(H) Aufrechterhaltung einer bestimmten Sinkgeschwindigkeit nur mittels Variometer;
(I) Start und Landung auf glasklarem Wasser mit und ohne äußere Referenzen durchführen;
(J) Start und Landung unter Seegang durchführen;
(K) Landung ohne Strom durchführen;
(L) aus der Luft, Aufklärung von Lande-, Liege- und Startplätzen, Beobachtung;
(M) Windrichtung und -stärke während Landung und Start;
(N) umliegendes Gelände;
(O) Freileitungen und andere Hindernisse über und unter Wasser;
(P) verkehrsreiche Gebiete;
(Q) Bestimmung der Windrichtung und Beurteilung der Windstärke vom Wasserstand und in der Luft;
(R) Staat, für den betreffenden Flugzeugtyp; (a) maximal zulässige Wellenhöhe; (b) maximal zulässige ERPM-Anzahl während des Rollens;
(S) beschreiben, wie das Fliegen mit Schwimmern die Leistung und die Flugeigenschaften des Flugzeugs beeinflusst;
(T) in kritischen Momenten aufgrund von Windscherung und Turbulenzen Korrekturmaßnahmen ergreifen;
(U) Navigieren auf dem Wasser unter Bezugnahme auf Bojenmarkierungen, Hindernisse und anderen Verkehr auf dem Wasser. (c) Für die erstmalige Erteilung der Klassenberechtigung See für SP-, SE- und ME-Flugzeuge sollte die Anzahl der Auswahlfragen in der schriftlichen oder computergestützten Prüfung mindestens dreißig Fragen umfassen und kann von der Ausbildungsorganisation durchgeführt werden. Die Bestehensgrenze sollte 75 % betragen. 

Prüfungserfordernis:

Als zugelassene ATO sind wir berechtigt, den erforderlichen Wissenstest durchzuführen und zu bestätigen.
Wir verfügen über mehrere von AUSTRO CONTROL sowie dem LBA und anderen europäischen Luftfahrtbehörden zugelassene Seaplane-Examiner, die Ihnen den erforderlichen Prüfungsflug abnehmen dürfen.

Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Ausbildung für Ihre zuständige Luftfahrtbehörde auch die erforderlichen Dokumente um Ihre Klassenberechtigung eingetragen zu bekommen.

Auch für den beruflichen Einsatz eine Option:

​Mit unserem einmotorigen LAKE-Amphibienflugboot lernen Sie mit einer Vielzahl von Anwendungen umzugehen. Die Kombination von traditionellen Überwachungsmöglichkeiten mit der Fähigkeit zur automatischen Intervention auf dem Wasser gibt der Amphibien-Plattform einen Vorteil gegenüber herkömmlichen Flugzeugen, egal ob diese für landgebundene oder maritime Such- und Rettungsdienste, Luftraumüberwachungs-Missionen, Gebrauchstransporte oder jede andere spezielle Mission eingesetzt werden.  

Es ist nicht schwer, eine LAKE zu fliegen, aber es erfordert ein anderes Können als in anderen Flugzeugen erforderlich und ein gutes Verständnis der besonderen Eigenschaften der LAKE. Ein erfahrener Pilot mit dieser Ausbildung kann eine LAKE sicher unter allen Arten von Bedingungen fliegen. 

Aber: Ein geschickter Pilot, ausgebildet auf einem z.B. Floatplane-Wasserflugzeug, ist ohne dieses Lake-spezifische Training überfordert.


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per  Kontaktformular  oder  telefonisch  zur Verfügung.