AFZ/EFZ/BFZ - Flugfunkzeugnis 

Zur Pilotenausbildung oder Betrieb von Luftfahrtbodenfunkanlagen gehört verpflichtend eine Flugfunklizenz. Alle Flugfunklizenzen werden während der Flugausbildung - spätestens vor dem ersten Alleinflug über Land - vermittelt oder können getrennt davon vorher erworben werden.
Hinweis vorweg: Bei unserem Kurssegment erhalten Sie einen persönlichen Unterricht. Wir unterscheiden uns von der am Markt befindlichen Lernsoftware wesentlich, da wir mit unserer Funksimulationsanlage praktisch trainieren und somit die wichtige Möglichkeit des Zuhörens durch die Anwesenden fördern.

AFZDas AFZ oder allgemeines Sprechfunkzeugnis ist die "Königsklasse" der internationalen Funksprechzeugnisse.

  • Mit dem AFZ dürfen Sie in deutsch und englischer Sprache, national und international den Sprechfunk ausüben, auch bei Bodenfunkstellen.
  • Es ist verpflichtend ab Instrumentenflug aufwärts bis zur Ausübung der Linienpilotenlizenz.

    Das EFZ ist nach EASA für alle Privatpiloten gedacht, die ausschließlich nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen wollen und nicht vorhaben in weiterer Folge Instrumentenflug oder einen Berufspilotenschein zu machen. Und falls doch, ist das Upgrade auf das AFZ auch kein Problem! 
  • Es ist für Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen gültig, deren Sendeanlagen auf Frequenzen betrieben werden, die dem Flugfunkdienst oder dem beweglichen Flugfunkdienst über Satelliten zugewiesen sind, wenn das Bedienen nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist.
  • Das BFZ oder Binnenfunksprechzeugnis berechtigt zur Ausübung des Flugfunkdienstes nur in deutscher Sprache, beschränkt auf Österreich.
  • Sie dürfen damit nicht ins Ausland fliegen! Eine Anerkennung eines deutschsprachigen Staates (z.B. Bundesrepublik Deutschland) ist möglich.

Hinweis: Wir empfehlen möglichst einen Präsenzkurs (Nahunterricht) zu buchen, da damit ein besseres Verständnis zu erwarten und auch ein praktisches Training im Lehrsaal auf einer Trainings-Funkanlage möglich ist.
Man lernt überdies auch vom Zuhören von anderen Lehrgangsteilnehmern.
Bedenken Sie, dass bei einem Mißerfolg bei der Prüfung eine Wartezeit von 3 Monaten vorgesehen ist und Sie damit nach EASA Ihre Flugausbildung leider nicht fortsetzen dürfen!
Unsere Kursteilnehmer sind üblicherweise sehr erfolgreich.

Language Proficiency

FunkgerätDie Bestätigung über die Sprachkompetenz Deutsch und/oder Englisch muss getrennt erworben werden. Nähere Information dazu finden sie hier.

 Sollten Sie später doch den Wunsch haben einmal unsere Nachbarländer zu besuchen, empfehlen wir das EFZ oder das AFZ.

Natürlich können Sie als PPL-Schüler oder Privatpilot mit diesem Sprechfunkzeugnis auch eine ganze Menge anfangen. Und wer weiss, vielleicht sitzen Sie bald eines Tages im Cockpit eines Airliners?

Tower ControllerVoraussetzungen für ein Flugfunkzeugnis sind:

  • ein schriftlicher Antrag an das jeweils zuständige Fernmeldebüro abhängig vom Wohnort,
  • die Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Verlässlichkeit
  • Entmündigung oder rechtskräftige Verurteilung wegen gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen Funkvorschriften, eines Verbrechens oder sonstiger Handlungen gegen die staatliche Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung, körperliche Sicherheit, Geheimhaltungspflicht schließt den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses aus.
  • fachliche Befähigung
  • Die Flugfunk-Ausbildung umfasst bei der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG folgende Gegenstände
    • Sonderbestimmungen für die Luftfahrt 
    • Grundlagen der Funknavigation 
    • Fernmelderecht 
    • Technik
    • Praktisches Sprechfunktraining
       
  • Den Abschluss bildet die theoretische und praktische Prüfung bei der Fernmeldebehörde.
    Die Funkprüfung besteht aus 3 Teilen:

* Praktisches SprechfunktrainingWissensfragen zu Verfahren, Recht und Technik im multiple choice Verfahren
* Übersetzung eines Englischen Notam Textes ins Deutsche
* Funkgespräch mit Prüfer/in


  • Der Kurs

Flugfunkkurs Flugfunkkurs Flugfunkkurs Flugfunkkurs

Vorerst unterrichten wir Sie über die physischen und technischen Voraussetzungen und Anlagen zur Flugfunk. Danach über deren praktische Anwendungen und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Den Löwenanteil der Flugfunkausbildung stellt das praktische Sprechfunktraining/die Sprechfunksimulation auf unserer Trainings-Flugfunkanlage dar. Darunter fällt auch das Mitschreiben und Zurücklesen von Freigaben, Met-Reports, das Übersetzen von Notams, Snowtams und von AFZ-Übungstexten.

Ab 2024 finden die Kurse am Abend ab 18h statt (Zeitbedarf jeweils 3h/Abend), es kann aber bei Bedarf die Flugfunk-Ausbildung auch individuell in Form einer Einzelunterrichts unterrichtet werden. Individuelle Einzelkurse sind möglich.

Der Fragenkatalog und die erforderlichen Trainings-Unterlagen zu den Sprechfunkverfahren sind in der Kursgebühr schon beinhaltet. 

Prüfung

Die AFZ-Flugfunkprüfung erfolgt vor einer Prüfungskommission, welche schriftlich vorerst Ihre Theoriekenntnisse und Ihre Fertigkeiten (Sprechpraxis) in mündlicher Form abfragt.
Sollten Sie die Prüfung nicht schaffen, kann eine Wiederholungsprüfung frühestens nach 2 Monaten erfolgen. Diese umfasst wieder den gesamten Prüfungsstoff.

Aktuelle Prüfungstermine

Die jeweiligen Prüfungstermine der Fernmeldebehörde Wien sind nur "voraussichtliche Termine" und sind bei dieser jeweils direkt anzufragen.

Zuständigkeit bei der Ausstellung und Anerkennung von Funker-Zeugnissen und Ausbildungsbestätigungen

Die Ausstellung von Funker-Zeugnissen für den Flugfunkdienst erfolgt in dem Fernmeldebüro, in dessen örtlichem Wirkungsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist ein entsprechender Antrag einzureichen, der im Zug unserer Kurse mit Ihnen gemeinsam ausgefüllt und von uns an die Fernmeldebehörde weitergegeben wird. Die Adressen sind:

Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
(Fernmeldebehörde I. Instanz)

A-1030 Wien, Radetzkystraße 2
Tel.: +43 (0) 1 711 62 65 4401
Fr. LEHNER 
Tel.: 01/711 6265 4416
Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4409
e-Mail: fb.wien@bmvit.gv.at

Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg
(Fernmeldebehörde I. Instanz)
A-4020 Linz, Freinbergstrasse 22
Fr. WEGERBAUER
Telefon: +43 (0)1 711 62 65 4501
Fax: +43 (0)1 711 62 65 4509
E-Mail: fb.linz@bmvit.gv.at

Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten
(Fernmeldebehörde I. Instanz)
A-8010 Graz,  Conrad-von-Hötzendorf-Straße 86

Fr. KOCH
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 4600
Fax: ​+43 (0) 1 711 62 65 4609
E-Mail: fb.graz@bmvit.gv.at

Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
(Fernmeldebehörde I. Instanz)
A-6020 Innsbruck, Valiergasse 60
Fr. SPÖRR
Telefon: +43 (0)1 711 62 65 4701
Fax: +43 (0)1 711 62 65 4709
E-Mail: fb.innsbruck@bmvit.gv.at

Die aktuellen AFZ/EFZ/BFZ- Prüfungstermine sind in den Fernmeldebüros Innsbruck, Graz und Linz jeweils direkt zu erfragen. In den Hauptferienzeiten, insbesondere in den Monaten Juli und August, sind durch Urlaube nur bedingt Prüfer verfügbar, weshalb in diesen Zeiten grundsätzlich keine Termine angesetzt werden; im Einzelfall können aber bei entsprechendem Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer Prüfungen durchgeführt werden. Die Zuweisung zu einem Prüfungstermin erfolgt nach dem Datum des Einlangens des Antrages. Termine können wegen zu geringer Anzahl von Kandidaten abgesagt oder verschoben werden. Bei entsprechendem Bedarf können zusätzliche Termine eingeschoben werden. Die Mindestanzahl für einen Prüfungstermin sind 10 Kandidaten. Es besteht kein Rechtsanspruch an einen bestimmten Prüfungstermin geprüft zu werden.

Sofern ein ganzer MFU-Lehrgang zur Prüfung geht, kann von uns auch ein individueller Termin vereinbart werden.

Der Flugfunk-Prüfungs-Antrag kann unter Downloads/Formulare heruntergeladen werden.


Eine Fluglizenz kann nach PART-FCL nur mehr bei aufrechter Flugfunkausbildung ausgestellt werden.

Wenn Sie Interesse an einer gediegenen Ausbildung zum Flugfunk haben, so werden wir uns gerne um Sie bemühen. Ein Pilotenschein ist hierzu nicht erforderlich.

Fragen Sie bitte nach unseren aktuellen Funkerkursterminen, diese finden in Wien laufend statt. 

Sie können selbstverständlich, soferne Ihre Flugschule keinen AFZ/EFZ-Kurs anbietet, diesen gerne auch bei uns erwerben. Viele externe Schüler nehmen unser Angebot gerne in Anspruch.

Hinsichtlich Ausbildungsfinanzierungen halten wir verschiedene Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.