-
PPL(A)-Kurs
25 09 2023 -
ATPL(A)-Kurs
25 09 2023 -
TMG-Ausbildung
30 09 2023 -
NR-Night Rating-Kurs
0 10 2023 -
MEP(A)-Land-Kurs
0 09 2023 -
SEP(sea)-Wasserflugkurs
11 10 2023 -
AFZ-Flugfunk-Kurs
0 10 2023 -
Instructor-Refresher FI
11-12 010 2023 -
CRI(SPA)-Kurs
18-19 11 2023 -
FI(A)-Fluglehrer-Kurs
06 011 2023 -
UPRT-Kurs
0 09 2023 -
Kunstflugberechtigung-Kurs
0 00 2023 -
Drohnen-Aufbaukurs A1/A3
11 06 2023
VERLÄNGERUNG DER KLASSENBERECHTIGUNG
Die Piloten-Lizenz ist der formale Rahmen und lebenslänglich gültig.
Die Gültigkeit der Klassenberechtigungen unterliegen jedoch den Verlängerungsbedingungen und sind auf der Lizenz eingetragen.
Um in die Luft zu kommen, benötigt man
- eine gültige Klassenberechtigung und ein gültiges Medical
- Medical Klasse 2: Verlängerung bis Alter 40 alle 5 Jahre
- Alter 40-50 Jahre alle 2 Jahre
- ab Alter 50 Jahre jährlich
Die Voraussetzungen für die Verlängerung gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011, Anhang 1 FCL.740.A (b) (1) sind:
Die Voraussetzungen können in einem Luftfahrzeug der Klasse SEP oder TMG (oder in einer Kombination von beiden) erfüllt werden, um die Gültigkeitsdauer beider Klassenberechtigungen zu verlängern.
- Befähigungsüberprüfung mit einem FE (innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung) oder
- Übungsflug mit FI oder CRI bei vorhandenen 12 Flugstunden innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung (davon zumindest 6 Stunden als PIC, 12 Starts und Landungen)
in Verbindung mit einem einstündigen Übungsflug mit einem unserer FI oder CRI.
Wird die Befähigungsüberprüfung/der Übungsflug innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolviert, so wird die Berechtigung gemäß den Bestimmungen von Teil-FCL durch den zuständigen Fluglehrer/CRI oder Prüfer, gerechnet ab dem Datum des Ablaufs der Berechtigung, verlängert.
Wird die Befähigungsprüfung/der Übungsflug früher als 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolviert, so wird die Berechtigung gemäß den Bestimmungen von Teil-FCL durch den zuständigen Prüfer auf 12 bzw. 24 Monate, gerechnet ab dem Datum der Befähigungsüberprüfung/des Übungsfluges, verlängert.
Handeintragfähige Berechtigungen:
Die Vornahme von Handeinträgen ist ausschließlich für die nachfolgend angeführten Berechtigungen zulässig: - Klassenberechtigungen - Musterberechtigungen - Instrumentenflugberechtigung - Bergflugberechtigung - Lehrberechtigungen
Die Eintragung der Verlängerung der Klassenberechtigungen kann direkt durch unsere hauseigenen Examiner oder gemäß AUSTRO CONTROL LSA310-01/01-12 12.05.2016/Rev. 5 i.S. Part-FCL. 945 durch unsere Fluglehrer mittels Handeintrag direkt in die Lizenz vorgenommen werden.
Damit können extrem hohe Eintragungs-Gebühren der Luftfahrtbehörde AUSTRO CONTROL vermieden werden!
Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.