Der Ablauf der Flugausbildung PPL(A) - LEARN TO FLY HERE!
Anforderungen und Bestimmungen: Hier können Sie nachlesen, was Sache ist...

Die europäische Privatpilotenlizenz PPL(A) für Flugzeuge basiert auf einem von der European Aviation Safety Agency (EASA) entwickelten, harmonisierten System und gilt in allen EASA-Mitgliedstaaten.
Es folgt den ICAO-Standards und ist Teil eines gestuften Lizenzierungssystems, das von der Light Aircraft Pilot License (LAPL) über die PPL bis hin zu kommerziellen Lizenzen (CPL und ATPL) reicht.
Die Betonung auf europäische Standards und internationale Harmonisierung sorgt für hohe Sicherheitsstandards.

Die EASA stellt selbst keine Lizenzen aus, sondern definiert die Standards, nach denen die nationalen Luftfahrtbehörden der Mitgliedsstaaten die Lizenzen vergeben. Dies bedeutet, dass ein Pilot seine Lizenz in jedem EASA-Mitgliedsstaat erwerben kann, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, und diese Lizenz dann in allen anderen Mitgliedsstaaten gültig ist.

Das europäische System ist charakterisiert durch seine Betonung auf standardisierte Ausbildung und internationale Kompatibilität. Die PPL(A) ist explizit als ICAO-konforme Lizenz konzipiert, was bedeutet, dass sie grundsätzlich weltweit anerkannt wird, auch wenn in verschiedenen Ländern zusätzliche Validierungsverfahren erforderlich sein können.

Die theoretische Ausbildung für die europäische PPL(A) ist umfassend und standardisiert, damit Sie immer sicher und wohlbehalten in den Himmel blicken können. Damit Sie bestens vorbereitet sind, müssen Sie als Kandidat etwa 100 Stunden theoretischen Unterricht absolvieren, der neun spannende Hauptfächer abdeckt: Luftrecht, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Betriebsverfahren, Aerodynamik und Kommunikation.

Diese Ausbildung kann sowohl in Präsenzform als auch durch Fernunterricht absolviert werden, muss aber von einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO – Approved Training Organisation) durchgeführt werden. Damit Sie die beste Ausbildung erhalten, wird sie natürlich von unserer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO – Approved Training Organisation) durchgeführt. Die theoretischen Prüfungen werden von den nationalen Luftfahrtbehörden abgenommen und bestehen aus Multiple-Choice-Fragen. Dabei ist es wichtig, in jedem Fach mindestens 75 % der Punkte zu erreichen.

Die praktische Ausbildung für die PPL(A) erfordert definitiv mindestens 45 Stunden Flugzeit und teilt sich wie folgt auf : 25 Stunden Ausbildungsflug mit einem Fluglehrer und mindestens 10 Stunden überwachter Alleinflug. Dabei müssen mindestens 5 Stunden Alleinflug-Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Entfernung von mindestens 270 Kilometern mit vollständigen Stopps auf zwei verschiedenen Flugplätzen absolviert werden. Die praktischen Prüfungsflüge werden von unseren hauseigenen Examinern durchgeführt.

Kandidaten, die bereits eine LAPL(A) besitzen, erhalten eine volle Anrechnung der Theorie und profitieren von reduzierten Flugausbildungsanforderungen. Die praktische Prüfung (Skill Test) wird von einem unserer autorisierten Prüfer durchgeführt und umfasst sowohl mündliche wie auch praktische Komponenten.

Medizinische Erfordernisse:
Für die europäische PPL(A) ist ein Klasse-2-Medical-Zertifikat oder ein LAPL-Medical-Zertifikat gemäß Annex IV (Part-MED) der Kommissionsverordnung (EU) Nr. 1178/2011 notwendig. Damit Sie sich ganz sicher fühlen können, wird diese medizinische Untersuchung selbstverständlich von einem von der nationalen Luftfahrtbehörde autorisierten Flugmediziner (AME – Authorised Medical Examiner) durchgeführt

Das Klasse-2-Medical ist umfassender als das LAPL-Medical und beinhaltet detaillierte Untersuchungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Nervensystems, der Augen, des Gehörs und der allgemeinen körperlichen und geistigen Gesundheit. Die Gültigkeitsdauer ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Alter des Piloten: Für Piloten unter 40 Jahren gilt es 60 Monate, für Piloten zwischen 40 und 50 Jahren 24 Monate, und für Piloten über 50 Jahren 12 Monate.

Flugzeugkategorien und -beschränkungen

Mit der europäischen PPL(A) dürfen Sie einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 5,7 Tonnen führen. Wir freuen uns, Ihnen eine sehr breite Palette von Flugzeugen anbieten zu können. Darunter befinden sich einfache, aber sehr beliebte Trainingsflugzeuge wie die Cessna 152. Für alle, die es etwas komplexer mögen, haben wir auch Maschinen wie die Cessna 172 oder die Piper PA23 Geronimo im Angebot.

Die Lizenz ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen beschränkt, solange das Gewichtslimit eingehalten wird. Piloten können auch Flugzeuge mit Verstellpropellern und einziehbaren Fahrwerken fliegen, sofern sie die entsprechenden Klassenberechtigungen erworben haben.

Für mehrmotorige Flugzeuge, Turboprops oder Jets sind zusätzliche Ausbildungen erforderlich. Die PPL(A) kann zudem um Instrumentenflugberechtigungen (IR) und Nachtflugberechtigungen erweitert werden.

Operationelle Privilegien und Beschränkungen

Flugbedingungen und Lufträume

PPL(A)-Inhaber dürfen unter Visual Flight Rules (VFR) in allen Klassen von Lufträumen fliegen, sofern sie die entsprechenden Freigaben erhalten. Sie können auch Instrumentenflugberechtigungen erwerben, die Flüge unter Instrument Flight Rules (IFR) ermöglichen.

Nachtflüge sind mit einer entsprechenden Nachtflugberechtigung möglich, die zusätzliche theoretische Kenntnisse und fünf Stunden Nachtflugausbildung erfordert. Es gibt keine spezifischen Höhenbeschränkungen, abgesehen von denen, die durch Luftraumstrukturen und Flugzeugbeschränkungen auferlegt werden.

Passagiere und kommerzielle Nutzung

PPL(A)-Inhaber dürfen Passagiere befördern, solange keine Bezahlung für die Beförderung erfolgt. Die Aufteilung der Betriebskosten ist zulässig.
Grundsätzlich sind kommerzielle Tätigkeiten nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden Tätigkeiten als Fluglehrer oder Ausbilder, die vergütet werden dürfen.

Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Passagiere, abgesehen von der Kapazität des Flugzeugs. PPL(A)-Inhaber müssen jedoch mindestens 10 Stunden Flugzeit als Pilot in Command nach Erteilung der Lizenz haben, bevor sie Passagiere befördern dürfen.

Internationale Flüge

Gemäß der ICAO-Konventionen ist die Privatpilotenlizenz PPL(A) als international anerkanntes Dokument grundsätzlich weltweit gültig. Für Flüge, die außerhalb der EASA-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden, können jedoch zusätzliche Validierungsverfahren oder temporäre Genehmigungen erforderlich sein. In vielen Ländern werden europäische PPL(A)-Lizenzen anerkannt, wobei in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen vorausgesetzt wird.

Kosten und Zeitaufwand

Die Kosten für eine PPL(A) in Europa variieren  je nach Land und Flugschule, liegen aber üblicherweise zwischen € 12.000,- und 15.000,- . Die höheren Kosten resultieren aus den für Flugschulung eingesetzten Flugzeugen (z.B. einer zweisitzige Cessna 152 oder einer 4-sitzige Cessna 172).
Hinweis: Beachten Sie, dass ein zweisitziges Flugzeit schnell überladen sein und damit die Sicherheit der Luftfahrt nicht mehr gewährleistet werden kann

Die Ausbildung dauert je nach Wetter und Ihrer Verfügbarkeit 6 bis 12 Monate. Wie lange Sie genau brauchen, hängt von der Häufigkeit der Flugstunden und Ihrer individuellen Lerngeschwindigkeit ab.

Erweiterungsmöglichkeiten und Karrierewege

Die PPL(A) dient als solide Grundlage für weitere Qualifikationen. Inhaber können verschiedene Berechtigungen hinzufügen:

  • Instrumentenflugberechtigung (IR): Ermöglicht Flüge unter IFR
  • Nachtflugberechtigung: Für Flüge bei Nacht
  • Klassenberechtigungen: Für komplexere Flugzeuge (mehrmotorig, Turboprop, etc.)
  • Lehrberechtigungen: Für die Ausbildung anderer Piloten

Die PPL(A) ist auch ein Sprungbrett zu kommerziellen Lizenzen (CPL) und schließlich zur Airline Transport Pilot License (ATPL) für eine Karriere als Berufspilot.

Mindestalter 17 Jahre  
Theorieausbildung ~100 Stunden, 9 Fächer  
Theorieprüfung Multiple-Choice,
75% in jedem Fach
 
Flugausbildung Mindestens 45 Stunden  
Medizinische Anforderungen Klasse-2 oder LAPL Medical  
Internationale Gültigkeit ICAO-konform, weltweit  
Maximales Flugzeuggewicht 5,7 Tonnen  
Maximale Geschwindigkeit Keine Begrenzung  
Stall-Speed Keine Begrenzung  
Maximale Sitzplätze Unbegrenzt  
Nachtflug Mit Berechtigung  
Instrumentenflug Mit IR möglich  
Kommerzielle Nutzung Sehr begrenzt  
Typische Kosten € 12.000-15.000  

Vorteile der europäischen PPL(A)

  • Internationale Anerkennung: Der größte Vorteil der PPL(A) ist ihre weltweite Gültigkeit als ICAO-konforme Lizenz. Dies ermöglicht es Piloten, in den meisten Ländern der Welt zu fliegen, oft mit minimalen zusätzlichen Formalitäten.
  • Umfassende Ausbildung: Die gründlichere theoretische und praktische Ausbildung vermittelt ein tieferes Verständnis der Luftfahrt und bereitet Piloten besser auf komplexe Situationen vor.
  • Die Flexibilität, die Flugzeuge bieten, ist wirklich beeindruckend. Mit einem Gewichtslimit von 5,7 Tonnen können PPL(A)-Inhaber eine sehr breite Palette von Flugzeugen fliegen. Das reicht von einfachen Trainern bis hin zu komplexen Hochleistungsmaschinen.
  • Erweiterungsmöglichkeiten: Die PPL(A) bietet einen klaren Weg zu höheren Qualifikationen und ist ideal für Piloten, die eine Karriere in der Luftfahrt anstreben.
  • Instrumentenflug: Die Möglichkeit, eine Instrumentenflugberechtigung zu erwerben, erweitert die operationellen Möglichkeiten erheblich.

Die PPL(A) ist ideal für Piloten, die:

  • International fliegen möchten
  • Eine umfassende Ausbildung schätzen
  • Flexibilität bei der Flugzeugwahl wünschen
  • Instrumentenflug erlernen möchten
  • Eine Karriere in der Luftfahrt anstreben
  • Inhaber einer PPL(A), die in die USA ziehen, können ihre Lizenz relativ einfach zu einer FAA Private Pilot License konvertieren lassen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihre Wünsche bezüglich der Flugzeugwahl mitteilen könnten. Wir sind sehr flexibel und bemühen uns, Ihre Wünsche zu erfüllen.


Unser Tipp: Riskieren Sie es nicht mit UL´s oder anderen Fluggeräten zu fliegen!
Unsere Flugzeuge der Cessna-Serie sind vertieft bauartgeprüft und werden nur durch zertifiziertes Luftfahrzeugwartungspersonal gewartet.
Für das jährliche ARC (Aircraft Review Certificate). 
Ein Flugzeug mit einem EASA-Lufttüchtigkeitszeugnis darf nur fliegen, wenn es über ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis (ARC) verfügt.
Dieses Zeugnis wird nach erfolgreicher Lufttüchtigkeitsprüfung ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Die Prüfung umfasst eine vollständige Überprüfung der Flugzeugunterlagen und eine physische Untersuchung des Flugzeugs. Sie kann von einer entsprechend zugelassenen Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) mit Berechtigungen zur Lufttüchtigkeitsprüfung, 

Stand: 06.08.2025

Das PPL(A)-Modul ist wahrscheinlich das wichtigste Ausbildungsmodul innerhalb der modularen Flugausbildung. Es formt die Kernkompetenzen jedes Piloten. Die Pilotenanwärter lernen wie man ein Luftfahrzeug vom Start bis zur Landung fliegt, auch über Land und über Grenzen hinweg.

Das Flugtraining-Programm gliedert sich in drei Phasen:

Kernphase (allgemeines Fliegen)
Diese beinhaltet grundlegende Flugmanöver eines Flugzeugs (z.B.. Steig- und Sinkflug, Kurvenflug, Beschleunigung, Verzögerung, ...)

Platzrundenflüge (Touch & Go's)
Während dieser Phase lehren wir unseren künftigen Pilot/inn/en starten und landen (bei unterschiedlichen Bedingungen). Sie beinhaltet auch Basis-Funksprech-Verfahren. Der erste Alleinflugs ist Bestandteil dieser Phase

Überlandflüge (Navigationsflüge)
Diese Phase beinhaltet, wie Flüge von A nach B geplant und nach markanten Bodenmerkmalen geflogen werden. Zuerst mit Lehrer und dann solo.

1. Die Voraussetzungen

1.1 Der Ausbildungsbeginn ab dem Fußgänger

Es müssen keinerlei besondere Vorkenntnisse bestehen, den Fliegen ist einfacher als Sie denken!

Alles was Sie vorab benötigen ist:

  • Es gibt kein Mindestalter (Prüfung mit 17), nach oben ist kein Alterslimit gesetzt
  • Eine Mitgliedschaft in unserem Verein, sowie einen Ausbildungsvertrag
  • Ein Strafregisterbescheinigung für die Ausstellung einer Piloten-ID-Karte (Zutrittsberechtigung) gemäß Flughafensicherheitsgesetz

Während der Ausbildung:

  • Ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (bzw. Klasse LAPL) für den ersten Alleinflug

Wir empfehlen Ihnen jedenfalls uns vorab für ein unverbindliches (kostenloses) persönliches Gespräch zu kontaktieren, um mit uns Ihre Ausbildung zu planen.

1.2 Erweiterung

Um Ihre bereits bestehende Lizenz mit einer Zusatzberechtigung zu erweitern, bzw. aufzustocken benötigen Sie:

  • Das erforderliche Alter der jeweiligen Lizenz (siehe Lizenz-Kategorien)
  • Eventuelle Mindeststunden-Anforderungen (z.B. PIC oder Gesamtflugstunden)
  • Eventuelle abgeschlossene Ausbildungen
  • Für weiterführende Fluglizenzen (Upgrade auf CPL(A) oder ATPL(A)) ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte oder informieren Sie sich bei der jeweiligen Infoseite zu Ihrer gewünschten Lizenz oder Berechtigung.


2. Erforderliche Dokumente

2.1 Flugmedizinische Tauglichkeit

Die flugmedizinische Tauglichkeit bestätigt Ihre körperliche und geistige Befähigung, ein Luftfahrzeug zu lenken.

Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen Lizenz sicher auszuüben.

Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EASA Part-FCL ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht.

Es gibt drei Klassen von Tauglichkeitszeugnissen:

  • Klasse LAPL für Privatpiloten (reduzierte Anforderungen)
  • Klasse 2 für Privatpiloten
  • Klasse 1 für Berufspiloten

Das Tauglichkeitszeugnis wird Ihnen bei Klasse 2 und LAPL von Ihrem persönlichen Fliegerarzt (AME) und bei Klasse 1 vom zuständigen Fluguntersuchungszentrum (AMC) ausgestellt.

Natürlich muss kein Mensch perfekt sein, eine Brille oder dergleichen führt im Normalfall zu keiner Fluguntauglichkeit! Auch für körperbehinderte Personen gibt es Lösungsmöglichkeiten.

Näheres erfahren Sie direkt bei Ihrem Fliegerarzt.

2.2 Der Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann Ihnen in jedem Polizeikommisariat, jeweils nur am Vormittag unverzüglich ausgestellt werden. Hierzu benötigen Sie ein Formular, welches Sie bei uns downloaden können. Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass insbesondere keine Zollvergehen oder oftmalige Missachtungen der Verkehrsregelnaufscheinen. Damit wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft.


3. Die theoretische Ausbildung

3.1 Präsenzunterricht

Die theoretische Ausbildung findet ganzjährig im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM IN WIEN in geregelten Kursen statt. Hierbei wird Ihnen eine professionelle Ausbildung, fernab vom üblichen "Wirtshaustisch" gewährleistet. Kleine Snacks, Kaffee, Getränke gewährleisten eine entspannte Atmosphäre.

Der Präsenzunterricht stellt die beste Form des Unterrichts dar, da während des Vortrages durch Gedankenaustausch mit anderen Schülern sich zusätzliche Perspektiven eröffnen.

 

3.2 Fernlehrgang

Sie möchten eine Lizenz oder Berechtigung erwerben und haben nur unregelmäßig Zeit einen fixen Kurs zu besuchen? Sie lernen lieber zu Hause oder unterwegs auf Ihrem Computer? Unsere Fernlehrgänge sind ein idealer Weg, wenn Sie terminlich flexibel sein müssen! 

3.3 Kombinierte Kursform
bei voraussichtlicher teilweiser Abwesenheit vom Präsenzunterricht


Gerne können Sie - gegen einen geringen Aufpreis - zur Vertiefung Ihres Wissens nach Maßgabe Ihrer vorhandenen Zeit auch den Nahunterricht besuchen.

  3.4 Kursunterlagen

 Die erforderlichen Kursunterlagen und Flugzubehör erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung im vor Ort befindlichen Pilot-Shop zu einem für unsere Mitglieder vergünstigten Preis.
Sie können als E-Book oder in gedruckter Form angefordert werden.


 

4. Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung für Landflugzeuge findet auf dem FLUGPLATZ WIENER NEUSTADT-OST statt, auf welchem unsere Flotte stationiert ist.

Die praktische Ausbildung für Wasserflugzeuge findet bei unserer SEAPLANE-BASE in Klosterneuburg statt.

4.1. Als Fußgänger

Im Rahmen der praktischen Flug-Ausbildung lernen Sie zunächst die Handhabung von Flugzeugen, praxisorientierte Vorgehensweisen und schließlich sich alleine in die Luft zu erheben. Aufgrund unserer Qualifikation als ATO (Approved Training Organisation) können Sie davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Ausbildung erhalten, die im Sinne des Gesetzgebers normiert wurde.

4.2. Erweiterung

Im Rahmen der praktischen Ausbildung garantieren wir eine preisgünstige und hochqualitative Flugausbildung, die Ihnen hohe Sicherheit, die nötige Routine und das Verständnis für die erworbene Erweiterung bringt. Aufgrund unserer Qualifikation als ATO (Approved Training Organisation) können Sie davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Ausbildung erhalten, die im Sinne des Gesetzgebers normiert wurde.


5. Die theoretische Prüfung

Für die meisten Ausbildungen ist eine Theorieprüfung bei der Luftfahrtbehörde vorgesehen. In einigen besonderen Fällen muss sie Flugschulen-intern absolviert werden.

Nach Abschluss Ihrer theoretischen Ausbildung, bzw. einzelner Fächer werden Sie von uns für die theoretische Prüfung teilweise oder gesamt freigezeichnet und Ihre Ausbildungsunterlagen an die Luftfahrtbehörde übermittelt. Unmittelbar danach können Sie zur jeweiligen Prüfung antreten.

Die Prüfung ist eine Multiple Choice-Prüfung am Computer und kann gemäß den Festlegungen der zuständigen Behörde an einem oder mehreren Tagen (ATPL) abgelegt werden. 
Die Prüfungsaufsicht wird für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung und für Ruhe und Ordnung im Prüfungsraum Sorge tragen. Das Aufsichtspersonal kann keinerlei Auskunft zu inhaltlichen Aspekten der Prüfung geben.

Jedes Prüfungsfach muss mit einem Mindestergebnis von 75% abgeschlossen werden. Gelingt es vier mal hinereinander nicht, ein Fach abzuschließen oder in sechs Versuchen, die gesamte Prüfung zu meistern, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Generell schließen die Flugschüler der Motorflugunion Klosterneuburg diese Prüfung jedoch mit weitaus höheren Ergebnissen ab.

Die Prüfungsgegenstände müssen innerhalb von 18 Monaten allesamt bestanden werden. Die Frist wird vom Ende des Kalendermonats an gerechnet, in dem der Bewerber den ersten Prüfungsversuch unternommen hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens für den Erwerb einer Lizenz akzeptiert.


6. Die praktische Prüfung

Landeanflug LOANNach Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie zur praktischen Prüfung antreten. Diese findet unter Aufsicht eines Prüfers, der sich im Cockpit befindet, normalerweise auf der Maschine statt, mit der Sie von der Ausbildung her vertraut sind. Gerne können Sie die Prüfung mit unseren von der Luftfahrtbehörde bestellten Examinern ablegen. Wir garantieren für kurze Termine.
Hinweis: Gerne können Sie auch als Fremdschüler bei unseren Examinern Ihre jeweilige Prüfung ablegen.

Bei der Prüfung:

  • Mindestalter der jeweiligen Lizenz oder Berechtigung
  • Abgeschlossene Theorieausbildung und bestandene -prüfung
  • Mindeststundenanzahl
  • Prüfungsfreigabe der Flugschule

Mit Ausnahme von praktischen Prüfungen für den Erwerb der ATPL(A) müssen Bewerber für die praktische Prüfung von dem/der für die Ausbildung verantwortlichen Zivilluftfahrerschule/Person vorgeschlagen werden.

Für jeden Bereich hat der Bewerber zwei Versuche.

Wird ein Abschnitt nicht erfüllt, so gilt nur dieser als nicht bestanden und kann gesondert wiederholt werden. Sind jedoch mehrere Abschnitte negativ, so ist die Prüfung ungültig uns muss wiederholt werden. Bei nicht bestehen eines Abschnittes einer Wiederholungsprüfung muss jedesmal die gesamte Prüfung neu gemacht werden.

Es gibt keine Limitation für das Wiederholen der praktischen Prüfung, jedoch können bei einer nicht bestandenen Prüfung auch Nachschulungen von der Behörde angeordnet werden.


7. Ausübung der Pilotenrechte

Lizenz und Berechtigung

Nach bestehen aller Prüfungen sind Sie berechtigt alle Tätigkeiten auszuführen, die Sie im Rahmen der erworbenen Lizenz/Berechtigung erlangt haben.

Widerruf und Untersagung

  1. Wenn ein Lizenzinhaber die Anforderungen der PART-FCL oder des LFG nicht oder nicht mehr erfüllt, sind von AUSTRO CONTROL Schritte zum Widerruf der Lizenz in die Wege zu leiten. (§ 43 LFG)
  2. Ebenso wird die zuständige ausländische Behörde von AUSTRO CONTROL in Kenntnis gestetzt, wenn dies auf eine EU-Lizenz eines anderen Mitgliedstaates zutrifft. Der Linzenzinhaber muss unmittelbar an der Ausführung der Pilotentätigkeit im Inland gehindert werden, wenn eine Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt besteht. (§ 43 Abs. 3 LFG)

Wir gratulieren, sind Sie nun an diesem Punkt angelangt, wo Ihnen nichts mehr im Wege steht "sich das Blaue vom Himmel zu holen".


Sämtliche Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr!