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SPL-ANFORDERUNGEN zur fortlaufenden Flugerfahrung gem. SFCL für SPL
ANFORDERUNGEN SEGELFLUGZEUG (OHNE TMG.(SFCL.160 (a))
- mindestens 5h Flugzeit auf Segelflugzeugen als PIC
oder mit Fluglehrer (DUAL)
oder allein unter Aufsicht eines FI(S)-SPL
und 15 Starts („launches“= Startmethoden Segelflugzeug) - und 2 Übungsflüge * mit FI(S)-SPL
(sind im Flugbuch des Piloten zu bestätigen)
oder bei Nichterfüllung - eine Befähigungsüberprüfung auf Segelflugzeug (ohne TMG) mit FE(S)-SPL
(ist im Flugbuch des Piloten zu bestätigen und ersetzt die Anforderungen einem gemäß. SFCL160ia ab dem Datum der Prüfung für die nächsten 24 Monate)
ANFORDERUNGEN TMG (SFCL.160 (b))
- Mindestens 12h Flugzeit auf Segelflugzeugen als PIC,
oder mit Fluglehrer (DUAL),
oder allein unter Aufsicht eines Fl(S) - davon auf TMG mindestens 6h und 12 Starts und Landungen
- und 1 Übungsflug* von mindestens 1 Flugstunde mit Fl(S)-TMG
(ist im Flugbuch des Piloten zu bestätigen)
oder bei Nichterfüllung
- eine Befähigungsüberprüfung auf einem TMG mit einem FE(S)-TMG
(ist im Flugbuch des Piloten zu bestätigen und ersetzt die Anforderungen gem. SFCL 160 (b) ab dem Datum der Prüfung für die nächsten 24 Monate)
Hinweis: Es können nur Stunden und Starts mit FI(S) oder unter Aufsicht FI(S) „nachgeflogen“ werden.
ANFORDERUNGEN STARTMETHODEN (SFCL.155 SPL)
- ln jeder Startart 5 Starts (Gummiseilstart 2 Starts)
- Bei Nichterfüllung sind fehlende Starts mit Fl(S)
oder unter Aufsicht eines FI(IS) nachzuholen
(ist im Flugbuch des Piloten zu bestätigen)
Hinweis: Eine Befähigungsüberprüfung ersetzt NICHT die Anforderungen an die Startmethoden!
NACHWEIS innerhalb der letzten 90 Tage am Tag einer geplanten Flugdurchführung
BEFÖRDERUNG VON FLUGGÄSTEN (SFCL.160 (e))
- als PIC 3 Starts mit Segelflugzeugen (ohne TMG)
oder / und Berechtigung TMG zusätzlich: - als PIC 3 Starts mit TMG
( für NVFR davon 1 Start bei Nacht)
NACHWEIS innerhalb der letzten 24 Monate am Tag einer geplanten Flugdurchführung
BERECHTIGUNG ZUM SCHLEPPEN MIT TMG VON SEGELFLUGZEUGEN ODER BANNERN
- 5 Schleppflüge als PIC
- Bei Nichterfüllung sind fehlende Schleppflüge mit Fl(S) mit der jeweiligen Schleppberechtigung
oder unter dessen Aufsicht nachzufliegen.
(ist im Flugbuch des Piloten zu bestätigen)