LAPL (S) - Light Aircraft Pilot Licence  – Sailplane

Voraussetzungen

  • Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 16 Jahre alt 
  • Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse LAPL MED.A.030 (c)

    Inhaber eines LAPL(S) dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder TMG absolviert haben.


Trainingserfordernis

  • Theoretische Ausbildung in einer ATO 

    Theorie:
    Allgemeine Sachgebiete:  Luftrecht , menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie und Kommunikation
    Besondere Sachgebiete Segelflug: Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung ,  Allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation
     
  • Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung 
  • Praktische Ausbildung in einer ATO
  • Mindestens 15 Stunden Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern mit folgendem Inhalt:
  1.  10 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer,
  2. 2 Stunden überwachter Alleinflug,
  3. 45 Starts und Landungen,
  4. Ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder ein 
  5. Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM)
  6. Von den geforderten 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer dürfen höchsten 7 Stunden in einem Motorsegler (TMG) absolviert worden werden.
     

Startarten:

Der LAPL(S) beinhaltet zunächst nur die Startart, in der auch die praktische Prüfung abgelegt wurde.

Eine Erweiterung erfordert:

​- für Windenstart und Fahrzeugstart mindestens 10 Starts im Flugunterricht mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht
- für F-Schlepp oder Selbststart mindestens 5 Starts im Flugunterricht mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht. Im Falle eines Selbststarts kann der Flugunterricht mit Fluglehrer in einem TMG absolviert werden
- für Gummiseilstart 3 Starts im Flugunterricht mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht.

TMG-Erweiterung:

Voraussetzungen:


6 Stunden Flugunterricht auf TMG bei einer ATO. 

Erfordernis:

  • 4 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer
  • 1 Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), mit Landung auf einem anderen Platz
  • praktische Prüfung mit Nachweis der theoretischen Kenntnisse bzgl. TMG mit folgendem Inhalt:
         Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Flugzeugkunde und Navigation.

  1. Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.