LAPL (A) - Light Aircraft Pilot Licence  / Eingeschränkte Pilotenlizenz

Mit dieser EASA-Lizenz erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk (SEP) oder Motorsegler (TMG) mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000kg,  beschränkt auf das Inland, max. 3 Passagiere und nur gültig innerhalb der EASA-Staaten innerhalb Europas.

Sie ist nicht ICAO-konform und wird ausserhalb der EU nicht anerkannt - keine Anerkennung möglich!
Auf der Basis des LAPL (A) kann keine Lehrberechtigung und keine Instrumentenflugberechtigung erworben werden. 

Aufgrund ihrer eingeschränkten Gültigkeit ist der Erwerb vieler anderer Berechtigungen, insbesondere einer Instrumentenflugberechtigung (FCL.600 bzw. FCL.825) und diverser Klassen-/Musterberechtigungen (FCL.700) mit einer LAPL nicht möglich.
Hinweis:

Eine Erweiterung von LAPL (A) auf die PPL (A) Lizenz ist jedoch möglich.

MITTEILUNG DER AUSTROCONTROL vom 1.5.2016:
"Achtung! 
Der verkürzte Ausbildungsumfang bedeutet nicht automatisch, dass eine LAPL(A/H) Ausbildung auch in der durch EU-Verordnung vorgegebenen Mindestdauer abgeschlossen werden kann.
Der Abschluss des Kurses beruht auf der Bescheinigung der Ausbildungsorganisation über die erfolgreich erworbenen Kenntnisse und auf Bestehen einer praktischen Prüfung. Somit kann die tatsächliche Ausbildungsdauer unter Umständen auch wesentlich über der gesetzlichen Mindestausbildungsdauer liegen".

Diese Berechtigung macht nur dann Sinn: 

  • wenn von einer bestehenden Piloten-Lizenz aufgrund von reduzierten gesundheitlichen Voraussetzungen ein Downgrading von einem Class 2 Medical auf ein LAPL (A)-Medical gem MED.B.095. erfolgen muss
  • wenn eine junge Personen das frühzeitige Fliegen auf einem TMG (2-sitzig) erlernen möchte

Sie unterliegt auch folgenden Einschränkungen:
Es dürfen maximal bis zu 3 Personen befördert werden, also zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeuges sein, auch wenn es mehr als vier Sitze hat.

Vorbedingung für die unentgeltliche Passagierbeförderung:  

Der LAPL (A)-Lizenzinhaber muss nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf SEP-Flugzeugen oder TMG alleine an Bord absolvieren .
Für Flüge in andere Länder wird zumindest das EFZ-Sprechfunkzeugnis (deutsch und englisch) und ein ICAO-Sprachtest benötigt. 

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL (A):

  • Besitz eines gültigen medizinischen Tauglichkeitszeugnisses Medical LAPL (A)
  • innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC) inklusive zwölf Starts und zwölf Landungen; 
  • ​ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI (A) oder CRI (A). Dieser Flug kann durch eine Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden. 

Voraussetzungen für die Ausbildung 

Der Bewerber für einen LAPL (A) muss

  • für TMG beim ersten Alleinflug mindestens 14 Jahre, für SEP mindestens 16 Jahre alt sein
  • im Besitz eines gültigen medizinischen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL(A) sein
  • spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis EFZ erwerben 

Theoretische Ausbildung 

auf 85 Stunden reduziert in den Fächern:

  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Aerodynamik
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
  • Verhalten in bes. Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Sprechfunk

Praktische Ausbildung:

30 Flugstunden, davon mindestens 6 Std. Solo.

Umstiegsmöglichkeit von nationaler UL-Lizenz auf LAPL(A) - Anrechnung von Flugzeiten:

So kann erstmals Flugerfahrung als PIC (Pilot in Command) auf Ultraleichtflugzeugen, auf Segelflugzeugen o.Ä. in größerem Ausmaß anerkannt werden.

Die Anerkennung von Flugzeiten liegt in der Verantwortung der Flugschule

Durch die vielfältigen Anrechnungsmöglichkeiten bzw. die unterschiedliche Erfahrung, die im Einzelfall vorliegen kann, ist eine Anrechnung prinzipiell nur im Ermessen jener Flugschule möglich, die die weitere Ausbildung durchführt.
Flugschulen sind verpflichtet, gemeinsam mit dem Ausbildungsteilnehmer, der eine Anrechnung von PIC-Zeiten wünscht, einen „Statuscheck“ durchzuführen und den tatsächlich möglichen Umfang der Anrechnung zu bestimmen.

Gemäß FCL. 110A kann eine ATO den Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC mitbringen, einen durch einen Bewertungsflug festzulegenden Anteil als Flugstunden in der Ausbildung erlassen. Das Maximum der anrechenbaren Stunden liegt bei 50%, also bei 15 Stunden.

Mindesterfordernis Flugstunden:

  • 6 Std. Alleinflug, davon 3h über Land
  • Streckenflug über 80 NM
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung

Unser Tip:
Besuchen Sie nach Möglichkeit einen PPL (A)-Kurs​.
Bei der beim LAPL (A) durch die EASA verkürzten (Minder-) Ausbildung haben Sie zuwenig Zeit ausreichend Theorie und insbesondere ausreichend Flug-Praxis zu erlangen.
Der LAPL(A) sollte einen kostengünstigen und rascheren Einstieg in die Fliegerei bedeuten. 
Dieses Ziel hat er aber deutlich verfehlt, da man selbst für Umschreibungen aus dem Motorseglerbereich MIM etc. komplizierte Theorieprüfungen bei der ACG braucht.

Prinzipiell ist der LAPL(A) keine Alternative zum PPL(A). Die gleiche Theorieprüfung, das gleiche Funksprechzeugnis, der gleiche Language Proficiency Test, die gleiche praktische Prüfung.
Nicht einmal die verkürzte praktische Ausbildung auf 35 Gesamtstunden gereichen zum Vorteil.
Mit großer Wahrscheinlichkeit schafft man kaum die Ausbildung in 35 Blockstunden  und als  fliegerisches Genie müsste man ab Lizenzausstellung vorerst 10 Stunden SOLO fliegen, bis man Passagiere mitnehmen darf.
In der Praxis gibt es per 31.12.2016 in Österreich dem Vernehmen nach erst einen LAPL(A) ab Neubeginn, die restlichen 79 LAPL(A)  sind Downgrades aus medizinischen Gründen. In anderen EASA-Staaten gilt ähnliches.

Wir wisssen ganz genau wovon wir reden: Sparen Sie nicht am falschen Platz - Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Fluggäste sollte immer im Vordergrund stehen!


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.