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PPL(A)-Kurs
sofort ab 2024 -
ATPL(A)-Kurs Nahunterricht
auf Anfrage 08 2024 -
TMG-Ausbildung
sofort ab 2024 -
NR-Night Rating-Kurs
01 12 2024 -
MEP(A)-Land-Kurs
sofort ab 2024 -
SEP(sea)-Wasserflugkurs
02 11 2024 -
AFZ-Flugfunk-Kurs
00 02 2025 -
Instructor-Refresher FI
Frag ab 2024 -
CRI(SPA)-Kurs
Frag ab 2024 -
FI(A)-Fluglehrer-Kurs
Frag ab 2024 -
UPRT-Kurs
sofort ab 2024 -
Kunstflugberechtigung-Kurs
sofort ab 2024 -
Drohnen-Aufbaukurs A1/A3
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FAA-Conversion / Lizenzumwandlung von Drittstaaten
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Die Umschulung von einer ICAO-Lizenz (PPL, CPL oder ATPL) erfordert sowohl eine theoretische als auch eine praktische Flugausbildung. Sie erfahren durch uns nicht nur mehr über die EASA-Regeln und -Operationen, sondern wir stellen Ihnen auch verschiedene Flugzeugtypen innerhalb mehrerer Klassenberechtigungen, sondern lokale Verfahren und Flüge im EASA- regulierten Luftraum vor.
Es sind unterschiedliche Theorieerforderisse und praktische Flugerfahrung (Bedingungen/Auflagen) zu erfüllen, die wir Ihnen gerne unter Vorlage Ihrer Lizenz und Ihres Flugbuches nahe bringen werden.
Selbstverständlich sind bei uns für Sie die erforderlichen Fernlehrunterlagen und der damit verbundenen Nahunterricht verfügbar.
PPL(A)
Dazu ist eine Prüfung zum Luftrecht und zum menschlichen Leistungsvermögen erforderlich. Man erwartet außerdem einen Fertigkeitstest und mindestens 100 Stunden als Pilot in der entsprechenden Flugzeugkategorie.
Hier die erforderlichen Bedingungen:
- Gültige ausländische ICAO-Lizenz (Bei einer FAA-Lizenz: Biennial Flight Review >Kopie<)
- Personalausweis oder Reisepass
- EASA Part-FCL-Medical Klasse 2
- Wissenstest Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen
- Erfüllung der Anforderungen Klasse- oder Musterberechtigung (wird von uns festgestellt)
- PPL(A)-Prüfungsflug mit unserem Examiner
- 100 Flugstunden Gesamtflugzeit (inkl. der Ausbildung)
- Nachweis der Sprachkompetenz nach Part-FCL.055
Darüber hinausgehende Luftfahrtlizenzen wie z.B. ATPL(A) benötigen mehr Aufmerksamkeit
Allenfalls zu absolvierende Theorieerfordernisse oder Prüfungsflüge sind Bestandteil unseres Angebotes im Rahmen unserer ATO-Ausbildungsorganisation.
Die Umwandlung Ihrer Lizenz von ICAO oder FAA in EASA variiert je nach Ihrer Lizenz und Ihrem Lizenzstatus. Basierend auf Ihren Erfahrungen und Vorkenntnissen erstellen wir für Sie einen individuellen Trainingsplan (Bridgesyllabus) sowie einen Statuscheck in unserem Simulator oder auf einem Trainingsflug.
Abhängig von Ihrer bestehenden Lizenz und Erfahrung benötigen Sie möglicherweise eine kürzere Ausbildung für Instrumenten-, kommerzielle und zweimotorige Flüge.
Hier die erforderlichen Bedingungen:
- Gültige ausländische ICAO-Lizenz (Bei FAA-Lizenz: Biennial Flight Review) (Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass
- EASA Part-FCL-Medical Klasse 1
- Wissenstest in den 14 Fächern (keine Grundschule erforderlich, aber wir empfehlen dringend eine vorbereitende Theorieausbildung)
- Wissenstest nach KSA 100 (Knowledge, Skills und Attitudes), ein durch die EASA neu eingeführter Fachbereich, welcher neu durch die EASA für ATPL und CPL Pilotenausbildungen neu eingeführt wurde
- Erfüllung der Anforderungen Klasse- oder Musterberechtigung (wird von uns festgestellt)
- Prüfungsflüge mit unseren Examinern
- Nachweis der Sprachkompetenz nach Part-FCL.055
Voraussetzungen für alle Konvertierungen
Bitte senden Sie uns vor Ausbildungsbeginn folgende Unterlagen / Informationen, damit wir Ihre Ausbildung vorbereiten können:
- Datum und Uhrzeit der Ankunft in unserem Schulungszentrum (bitte vereinbaren Sie einen Termin)
- Aufenthaltsdauer in Österreich
- Ein Scan / Foto Ihrer ICAO-Pilotenlizenz
- Gesamtflugstunden (inkl. Flugausbildung)
- Ein Scan / Foto auf der letzten Seite Ihres Pilotenlogbuchs
- Alle entsprechende Zeugnisse aus der Vorausbildung
Wir sind als Ausbildungsorganisation in der Lage Bridgesyllabi für alle Spezialanforderungen zu erstellen, Ihre Wünsche im Rahmen der europäischen Gesetze zu erfüllen und Sie für Ihren Antrag bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde zu beraten bzw. ausbildungsmäßig theoretisch wie praktisch zu ertüchtigen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen gerne und organisieren für Sie auch eine effiziente Bearbeitung Ihres Antrages seitens der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.