FAA-Conversion / Lizenzumwandlung von Drittstaaten

MFU - Anerkennung von Pilotenlizenzen in EuropaFür die Erteilung einer Part-FCL-Lizenz müssen Piloten aus Drittstaaten, die über eine mindestens gleichwertige Lizenz oder Berechtigung  verfügen, die  gemäß ICAO-Anhang 1 des Chicagoer Abkommens erteilt wurden, alle einschlägigen Anforderungen von Anhang I der genannten Verordnung (Part-FCL) erfüllen, außer dass die Anforderungen an die Kursdauer, die Anzahl der Lektionen und die spezifischen Trainingsstunden reduziert werden.Über Empfehlung unserer Ausbildungsorganisation können sie die Ausstellung einer EU-Lizenz beantragen. 

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Die Umschulung von einer ICAO-Lizenz (PPL, CPL oder ATPL) erfordert sowohl eine theoretische als auch eine praktische Flugausbildung. Sie erfahren durch uns nicht nur mehr über die EASA-Regeln und -Operationen, sondern wir stellen Ihnen auch verschiedene Flugzeugtypen innerhalb mehrerer Klassenberechtigungen, sondern lokale Verfahren und Flüge im EASA- regulierten Luftraum vor. 

Es sind unterschiedliche Theorieerforderisse und praktische Flugerfahrung (Bedingungen/Auflagen) zu erfüllen, die wir Ihnen gerne unter Vorlage Ihrer Lizenz und Ihres Flugbuches nahe bringen werden.
Selbstverständlich sind bei uns für Sie die erforderlichen Fernlehrunterlagen und der damit verbundenen Nahunterricht verfügbar.

PPL(A)

Dazu ist eine Prüfung zum Luftrecht und zum menschlichen Leistungsvermögen erforderlich. Man erwartet außerdem einen Fertigkeitstest und mindestens 100 Stunden als Pilot in der entsprechenden Flugzeugkategorie.

Hier die erforderlichen Bedingungen:

  • Gültige ausländische ICAO-Lizenz (Bei einer FAA-Lizenz: Biennial Flight Review >Kopie<)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • EASA Part-FCL-Medical Klasse 2
  • Wissenstest Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen 
  • Erfüllung der Anforderungen Klasse- oder Musterberechtigung (wird von uns festgestellt)
  • PPL(A)-Prüfungsflug mit unserem Examiner 
  • 100 Flugstunden Gesamtflugzeit (inkl. der Ausbildung)
  • Nachweis der Sprachkompetenz nach Part-FCL.055

Darüber hinausgehende Luftfahrtlizenzen wie z.B. ATPL(A) benötigen mehr Aufmerksamkeit

Allenfalls zu absolvierende Theorieerfordernisse oder Prüfungsflüge sind Bestandteil unseres Angebotes im Rahmen unserer ATO-Ausbildungsorganisation.

Die Umwandlung Ihrer Lizenz von ICAO oder FAA in EASA variiert je nach Ihrer Lizenz und Ihrem Lizenzstatus. Basierend auf Ihren Erfahrungen und Vorkenntnissen erstellen wir für Sie einen individuellen Trainingsplan (Bridgesyllabus) sowie einen Statuscheck in unserem Simulator oder auf einem Trainingsflug. 

Abhängig von Ihrer bestehenden Lizenz und Erfahrung benötigen Sie möglicherweise eine kürzere Ausbildung für Instrumenten-, kommerzielle und zweimotorige Flüge.

Hier die erforderlichen Bedingungen:

  • Gültige ausländische ICAO-Lizenz (Bei FAA-Lizenz: Biennial Flight Review) (Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • EASA Part-FCL-Medical Klasse 1
  • Wissenstest in den 14 Fächern (keine Grundschule erforderlich, aber wir empfehlen dringend eine vorbereitende Theorieausbildung)
  • Wissenstest nach KSA 100 (Knowledge, Skills und Attitudes), ein durch die EASA neu eingeführter Fachbereich, welcher neu durch die EASA für ATPL und CPL Pilotenausbildungen neu eingeführt wurde 
  • Erfüllung der Anforderungen Klasse- oder Musterberechtigung (wird von uns festgestellt)
  • Prüfungsflüge mit unseren Examinern
  • Nachweis der Sprachkompetenz nach Part-FCL.055

Voraussetzungen für alle Konvertierungen

Österreichische Pilotenlizenz ACG AustrocontrolBitte senden Sie uns vor Ausbildungsbeginn folgende Unterlagen / Informationen, damit wir Ihre Ausbildung vorbereiten können:

  • Datum und Uhrzeit der Ankunft in unserem Schulungszentrum (bitte vereinbaren Sie einen Termin)
  • Aufenthaltsdauer in Österreich
  • Ein Scan / Foto Ihrer ICAO-Pilotenlizenz
  • Gesamtflugstunden (inkl. Flugausbildung)
  • Ein Scan / Foto auf der letzten Seite Ihres Pilotenlogbuchs
  • Alle entsprechende Zeugnisse aus der Vorausbildung

Wir sind als Ausbildungsorganisation in der Lage Bridgesyllabi für alle Spezialanforderungen zu erstellen, Ihre Wünsche im Rahmen der europäischen Gesetze zu erfüllen und Sie für Ihren Antrag bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde zu beraten bzw. ausbildungsmäßig theoretisch wie praktisch zu ertüchtigen. 

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen gerne und organisieren für Sie auch eine effiziente Bearbeitung Ihres Antrages seitens der zuständigen Luftfahrtbehörde.


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.