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PPL(A)-Kurs
sofort ab 2024 -
ATPL(A)-Kurs Nahunterricht
auf Anfrage 08 2024 -
TMG-Ausbildung
sofort ab 2024 -
NR-Night Rating-Kurs
01 12 2024 -
MEP(A)-Land-Kurs
sofort ab 2024 -
SEP(sea)-Wasserflugkurs
02 11 2024 -
AFZ-Flugfunk-Kurs
00 02 2025 -
Instructor-Refresher FI
Frag ab 2024 -
CRI(SPA)-Kurs
Frag ab 2024 -
FI(A)-Fluglehrer-Kurs
Frag ab 2024 -
UPRT-Kurs
sofort ab 2024 -
Kunstflugberechtigung-Kurs
sofort ab 2024 -
Drohnen-Aufbaukurs A1/A3
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IRI(A) - Instrument Rating Instructor
Berechtigung
Der Lehrgang zum Instrument Rating Instructor qualifiziert Sie als Lehrberechtigten für die Ausbildung im Instrumentenflug. Unsere erfahrenen Instrumentenfluglehrer vermitteln Ihnen das Wissen, welches Sie benötigen, um Ihre erworbenen Kenntnisse im Instrumentenflug im Flugzeug und am Simulator Ihren Schülern weiterzugeben.
Ziel ist die Vertiefung der Verfahren, welche im IFR Training Manual beschrieben sind. Die Einweisung in das Cockpit, die Systeme und IR-Verfahren sowie die Standardisierung der Ausbildungsverfahren steht im Vordergrund der praktischen Ausbildung.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen (25h), einen praktischen Teil (5h) wenn Sie bereits Fluglehrer FI(A) nach EASA-FCL sind. Sollten Sie nicht im Besitz einer Lehrberechtigung für Fluglehrer FI(A) sein, sind insgesamt 50h Theorie und 10h Praxis erforderlich.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Besitz einer PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A)
- Gültige IR(A)-Berechtigung, relevantes Classrating
- Language Proficiency: Deutsch und Englisch mindestens Level 4 oder höher
- Medical Class 1 oder 2, je nach vorhandener Lizenz
- mind. 800h IR-Flugerfahrung, wobei mind. 400h auf Flugzeugen geflogen sein müssen.
Lehrgangssprache: Deutsch oder Englisch
Theoretische Ausbildung
- Mindestens 35h Direktunterricht in den Fächern:
- Physiologische und Psychologische Einflussgrößen
- Flugüberwachungsinstrumente
- Funknavigationshilfen
- Aspekte der Flugplanung/ Luftfahrt- Veröffentlichungen
- Flugplanung - Allgemeines
- Rechte eines Inhabers einer Instrumentenflugausbildung
- 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der theoretischen Instrumentenkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten in einem Lehrsaal.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst:
- mindestens 10 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug oder FNPT II
oder - mindestens 10 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug, FNPT II, sofern der Bewerber Inhaber eines FI(A)-Zeugnisses ist
Prüfung
Theorie: Die Prüfung wird als mündliche Prüfung im Rahmen der praktischen Prüfung abgelegt.
Bevor Sie zum Skill Test antreten können, muss die theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen sein und eine "Fit for Skill Test"-Bestätigung unserer ATO ausgestellt sein.
Anrechnung von Vorerfahrungen
Wenn Sie bereits im Besitz einer der folgenden Lehrberechtigung sind, können 25h Theorieausbildung Lehrmethoden und Lernverhalten angerechnet werden: (FI(A), CRI(A), TRI(A), SFI(A), STI(A), MCCI(H), FI(H), TRI(H), SFI(H)) - nach vorheriger Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung