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Instrumentenflug-Berechtigung IR(A)
Die Instrumentenflugausbildung wird von vielen Piloten als der interessanteste Pilotenausbildungskurs angesehen und bildet einen Privat- und Berufspiloten ähnlich auf dem Niveau aus, das für den Betrieb in Wolken oder bei schlechten Sichtverhältnissen erforderlich ist.
Das Ziel einer Instrumentenflugausbildung ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu fliegen.
Sie bedeutet einen erheblichen Zuwachs an fliegerischer Kompetenz und damit auch an Flugsicherheit.
Sie dürfen mit dieser Berechtigung unter Instrumentenflugbedingungen bis auf eine Mindest-Entscheidungshöhe von 200ft (60m) anfliegen, wenn der Antragsteller eine spezielle Ausbildung und Überprüfung in Flugzeugen mit mehreren Piloten absolviert hat.
Das Instrument Rating ist keine allgemeine Erlaubnis nach IFR zu fliegen - es gilt nur für jene Klasse oder jenes Muster, auf dem es erworben wurde. Im Falle des Single-Engine IR sind Sie berechtigt, mit allen IFR-zugelassenen Flugzeugen der Klasse SEP nach Instrumenten zu fliegen.
Trainingsflüge werden zunächst mit einer Cessna 172 Rocket geflogen. Dies ist für Studenten, die unsere professionelle MFU-Flugausbildung absolviert haben, äußerst vorteilhaft, da eine unerwartete Anzahl von Stunden der PPL(A)-Ausbildung mit einer Cessna 172 geflogen wurden. Die Schüler sind mit dem Umgang mit diesem Flugzeuges sehr vertraut, was ihnen den Übergang zum Instrumentenfliegen.
Voraussetzungen
PPL(A) oder CPL(A) mit Nachtflugberechtigung und Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (IR-geprüft)
Gültige theoretische ATPL / CPL-Kenntnisse
EFZ/AFZ englisch deutsch
relevantes Class rating
50 Stunden als verantwortlicher Pilot PIC (mindestens 10 Stunden in Flugzeugen)
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung besteht aus einem theoretischen (Kombination aus Fernlehrgang und Nahunterricht) und einem praktischen Teil
Die Theorieausbildung umfasst folgende Fachgebiete
- Luftrecht
- Allg. Luftfahrzeugkenntnisse/Technik
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Navigation
- Meteorologie
- Sprechfunkverkehr ( entfällt bei AFZ-Inhabern )
Trainingserfordernis
Die Übungen bis zum Fähigkeitstest für den Instrumentenflug umfassen:
(i) mindestens 50 Stunden Instrumentenflug, wovon bis zu 35 Stunden in einem FNPT II enthalten sein kann, die von einem FI oder einem erlangten SFI durchgeführt werden sollten;
(ii) 20 Stunden Instrumentenzeit als SPIC-Geflogen;
(iii) Vorflugverfahren für IFR-Flüge, einschließlich der Verwendung des Flughandbuchs und geeigneter ATS-Dokumente bei der Erstellung eines IFR-Flugplans;
(iv) Verfahren und Manöver für den IFR-Betrieb unter normalen, abnormalen und Notfallbedingungen, die mindestens Folgendes abdecken:
(A) Übergang vom visuellen zum Instrumentenflug beim Start;
(B) SIDs und Ankünfte; (C) IFR-Verfahren unterwegs;
(D) Halteverfahren;
(E) Instrumentenanflüge zu festgelegten Minima;
(F) Fehlanflugverfahren;
(G) Landungen im Instrumentenanflug, einschließlich Kreisen.
(v) Flugmanöver und spezifische Flugeigenschaften;
(vi) Betrieb eines MEP-Flugzeugs in den Übungen von
(iv), einschließlich Betrieb des Flugzeugs ausschließlich unter erwartet auf Instrumente mit einem außer Betrieb simulierten Motor und Abstellen und Neustart des Motors (letzteres Training sollte sich in einer sicheren Höhe befinden, es sei denn durchgeführt in einem FSTD).
Um Geld zu sparen, können Sie einen Studententeil dieser Schulung auf dem FNPTII absolvieren.
Von den 55 Stunden MEP-Flugtraining unter Instrumenten (45 Stunden für CPL(A)-Inhaber) mindestens 15 Stunden mit dem zweimotorigen Piper Flugzeug PA23 geflogen Werden, um sich der höheren Geschwindigkeit der Piper PA23 während des Fluginstrumentenverfahrens anzupassen und & Instrumentenverfahren unter asymmetrischen Bedingungen durchzuführen .
(5) Phase 5:
(i) Unterweisung und Prüfung in MCC umfassen die relevanten Schulungsanforderungen;
(ii) Wenn nach Abschluss dieses Teils keine Musterberechtigung für MP-Flugzeuge erforderlich ist, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über den Abschluss des Kurses für die MCC-Ausbildung.
Übungen bis zur praktischen Instrumentenflugprüfung umfassen:
(i) mindestens 55 Stunden MEP-Instrumentenflug, der bis zu 25 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FNPT I oder bis zu 40 Stunden in einem FNPT II oder FFS enthalten kann, was sein sollte von einem FI oder einem zugelassenen SFI durchgeführt;
(ii) 20 Stunden Instrumentenflugzeit als SPIC;
(iii) Vorflugverfahren für IFR-Flüge, einschließlich der Verwendung des Flughandbuchs und geeigneter ATS-Dokumente bei der Erstellung eines IFR-Flugplans;
(iv) Verfahren und Manöver für IFR-Betrieb unter normalen, anormalen und Notfallbedingungen, die mindestens Folgendes umfassen:
(A) Übergang vom Sicht- zum Instrumentenflug beim Start;
(B) SIDs und Ankünfte; (C) Strecken-IFR-Verfahren;
(D) Halteverfahren;
(E) Instrumente nähern sich bestimmten Minima;
(F) Fehlanflugverfahren;
(G) Landungen aus Instrumentenanflügen, einschließlich Kreisen.
(v) Flugmanöver und spezifische Flugeigenschaften;
(vi) Betrieb eines ME-Flugzeugs in den Übungen von (iv), einschließlich Betrieb des Flugzeugs ausschließlich anhand von Instrumenten mit simuliertem Ausfall eines Triebwerks und Triebwerksabschaltung und -neustart (letzteres Training sollte in einer sicheren Höhe stattfinden, es sei denn durchgeführt in einem FSTD).
Um Geld zu sparen, können Studenten einen Teil dieses Trainings auf dem FNPTII absolvieren.
Von den 55 Stunden Flugausbildung unter Instrumenten (45 Stunden für CPL(A)-Inhaber) müssen mindestens 15 Stunden auf dem zweimotorigen Flugzeug Piper PA23 geflogen werden, um der höheren Geschwindigkeit der Piper PA23 während Fluginstrumentenverfahren Rechnung zu tragen und Instrumentenverfahren unter asymmetrischen Bedingungen durchführen.
(5) Phase 5:
(i) Schulung und Prüfung in MCC umfassen die relevanten Schulungsanforderungen;
(ii) wenn nach Abschluss dieses Teils keine Musterberechtigung für MP-Flugzeuge erforderlich ist, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über den Abschluss des Kurses für die MCC-Ausbildung.
EASA-Instrumentenflug-Berechtigung auf Basis einer bestehenden US-IR
Gemäß Commission Regulation (EU) No 1178/2011 1 und Verlautbarung der European Aviation Safety Agency vom 23. November 2018 kann man relativ einfach eine Umschreibung einer ICAO-IR-Berechtigung (aus Drittstaaten) in eine Part-FCL-IR-Berechtigung beantragen.
Die Umwandlung einer ICAO-IR in eine Teil-FCL-IR-Berechtigung beginnt mit dem Antrag auf Abnahme der Praktischen Prüfung in der auch das Vorliegen der Voraussetzungen durch unsere ATO bestätigt WIRD.
Gemäß EU-Verordnung muss der Inhaber einer ICAO IR-Berechtigung (USA, Kanada, Südafrika etc.) 50 Stunden IFR-Flugzeit nachweisen, um durch mündliche Prüfung und Checkflug mit dem Examiner in eine Part-FCL-IR-Berechtigung umzuwandeln.
Basic Instrumentenflug-Berechtigung BIR(A) - ACHTUNG: nicht ICAO konform
Die Ausübung der BIR-Berechtigungen unterliegt allen folgenden Bedingungen:
(a) die in Flugplatzbetriebsmindest verwendeten Bedingungen Entscheidungshöhe (DH) oder Mindestabstiegshöhe (MDH) muss mindestens 200 Fuß größer sein als die, die ansonsten gemäß „NCO.OP.110 Flugplatzbetriebsmindestbedingungen – Flugzeuge und Hubschrauber “ Berechnet würde, und 'NCO.OP.111 Flugplatz - Betriebsmindestbedingungen - NPA, APV, CAT I Operationen' Anhang VII der Verordnung (EU) 965/2012
(b) die Sichtbarkeit in Flugplatz - Betriebsmindest verwendet wird , nicht weniger als 1500m
( c) der PIC darf keinen Flug nach IFR beginnen oder einen VFR-zu-IFR-Übergang durchführen, es sei denn:
(i) auf dem Abflugflugplatz beträgt die Sicht mindestens 1500 m und die Wolkendecke beträgt mindestens 600 Fuß oder das veröffentlichte Mindestumkreisungsminimum gilt für die Flugzeugkategorie, je nachdem, welcher Wert größer ist
(ii) auf dem Bestimmungsflugplatz und auf jedem erforderlichen Ausweichflugplatz zeigen die verfügbaren aktuellen meteorologische Informationen für den Zeitraum von 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach der voraussichtlichen Ankunftszeit oder von der tatsächlichen Abflugzeit bis 1 Stunde nach der voraussichtlichen Ankunftszeit, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, eine Sichtweite von mindestens 1500 m und eine Wolkendecke von mindestens 600 ft oder das für die Flugzeugkategorie geltende veröffentlichte Mindestumkreisungsminimum oder die DH/MDH um 200 ft Absatz gemäß (a) , je nachdem was erhöht ist
Unser Rat: Fliegen Sie IFR auch in VMC
Unabhängig von Sichtverhältnissen ist es für Ihre Entwicklung als Instrumentenflieger förderlich, konsequent „im System“ zu agieren. Dies stärkt Ihr Selbstvertrauen und zwingt Sie dazu, die Verwaltung der Flugzeug- und Cockpitressourcen zu üben und gleichzeitig die IFR-Freigaben einzuhalten. Es macht es auch einfacher, Ihre Flüge (auch in VMC) mit einem Instrumentenanflugverfahren abzuschließen – und nicht mit demselben sich wiederholenden Verfahren auf demselben Flughafen. Greifen Sie über Ihre Komfortzone hinaus und gewinnen Sie Vertrauen in die Handhabung der Feinheiten jedes Instrumentenanflugtyps, über den Ihr Flugzeug verfügt.
Der zusätzliche Vorteil des sofortigen Zugriffs auf ATC im Notfall sollte niemals ignoriert werden.
Als Teil Ihres IFR-Fliegens und soweit es Ihr Komfort und Ihr Können erlauben, sollten Sie Abflugverfahren (sofern verfügbar) in Ihr Repertoire aufnehmen. Abflugverfahren dienen in erster Linie dazu, Hindernisse zu beseitigen, und sollten verwendet werden, wenn sie für einen sicheren Übergang in die Streckenumgebung veröffentlicht werden. Diese Verfahren gibt es in zwei Varianten: Obstacle Departure Procedures (ODPs) und Standard Instrument Departures (SIDs).
Voraussetzungen
- Piloten müssen mindestens eine PPL(A) besitzen, Schulungskurs ist ATO- pflichtig
- (a) Theoretische Kenntnisse gemäß den Angaben in Theoretische Kenntnisse
- (i) Modul 1: Flugvorbereitung und allgemeine Handhabung
- (ii) Modul 2: Abflug, Präzisions-(3D-) Anflugverfahren und Nicht-Präzisions-(2D-) Anflugverfahren
- (iii) Modul 3: IFR-Verfahren für unterwegs
- (iv) Modul 4: Optionaler Flug mit einem ausgefallenen Triebwerk (nur mehrmotorige Flugzeuge)
- (b) Flugunterricht, der die Instrumentenflugunterrichtsmodule umfasst, Anschlüsse sind in AMC1 FCL.835 zu finden
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Erneuerung eines abgelaufenen Instrument Rating. Abgelaufen seit Training Check
< 3 Monate Keines erforderlich Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 / Abschnitt 3b zu JARFCL 1.240
> 3 Mon. < 7 Jahre Mindestens 1 Übungsflug mit einem Lehrer, dieser Lehrer bestätigt den positiven Abschluss des Trainings mit dem Vermerk „fit for prof check“ im Flugbuch des Bewerbers. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 / Abschnitt 3b zu JARFCL 1.240
> 7 Jahre Im Rahmen einer Ausbildungsorganisation ist eine theoretische und praktische Auffrischungsschulung zu absolvieren und von dieser die Prüfungsreife zu bestätigen. Vollständige theoretische Prüfung und praktische Prüfung gemäß Anhang 3/ Abschnitt 3b zu JARFCL 1.240