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PPL(A)-Kurs
sofort ab 2024 -
ATPL(A)-Kurs Nahunterricht
auf Anfrage 08 2024 -
TMG-Ausbildung
sofort ab 2024 -
NR-Night Rating-Kurs
01 12 2024 -
MEP(A)-Land-Kurs
sofort ab 2024 -
SEP(sea)-Wasserflugkurs
02 11 2024 -
AFZ-Flugfunk-Kurs
00 02 2025 -
Instructor-Refresher FI
Frag ab 2024 -
CRI(SPA)-Kurs
Frag ab 2024 -
FI(A)-Fluglehrer-Kurs
Frag ab 2024 -
UPRT-Kurs
sofort ab 2024 -
Kunstflugberechtigung-Kurs
sofort ab 2024 -
Drohnen-Aufbaukurs A1/A3
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High Performance Aeroplane HPA(A)
Lehrgang für den Erwerb zusätzlicher theoretischer Kenntnisse für eine EASA - Klassen- oder Musterberechtigung für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten.
Das Ziel dieses Lehrganges ist, dem Bewerber ausreichende Kenntnisse zum Betrieb von Flugzeugen, welche mit hohen Geschwindigkeiten und in großen Höhen fliegen können - zu vermitteln sowie über die für einen solchen Betrieb erforderlichen Flugzeugsysteme, die für einen derartigen Betrieb nötig sind.
Das Privileg eines Inhabers eines HPA-Kurszertifikates ist die Erlaubnis (Type oder Klassenberechtigung) ein Hochleistungsflugzeug mit einem Piloten zu steuern.
Hinweis:
Das Bestehen theoretischer Wissensprüfungsfächer im Rahmen des HPA-Kurses wird nicht auf zukünftige theoretische Prüfungen zum Erwerb einer CPL(A), IR(A) oder ATPL(A) angerechnet.
Vor Beginn der Schulung ist eine Genehmigung bei der Behörde einzuholen.
Wer ein sogenanntes Hochleistungsflugzeug (HPA, High Performance Airplane) fliegen will, der benötigt eine HPA-Ausbildung, wenn er nicht zumindest über eine abgeschlossene ATPL-Theorie verfügt. Dabei unterscheidet man zwischen nicht-komplexen (z.B. Piper Meridian, Socata TBM 850) und komplexen Hochleistungsflugzeugen, die mit zwei Turbinenmotoren ausgestattet sind (z.B. Beech King Air, Cessna Citation).
Rechtsgrundlage
Die Theorieausbildung entspricht Teil-FCL Kapitel 2 FCL.720.A Absatz (b) (2) (i) in Verbindung mit AMC1 und AMC2 zu FCL.720.A(b)(2)(i).
Die abschließende Prüfung entspricht Teil-FCL Kapitel 1 FCL.725 (b)(4).
Die EASA Liste der HPA-Luftfahrzeuge gibt u.a. an, ob ein HPA-Rating für den jeweiligen Typ bzw. das Muster erforderlich ist.
Voraussetzungen
Der Bewerber für den erstmaligen Erwerb einer Klassen- oder Musterberechtigung für ein Hochleistungsflugzeug mit einem Piloten (HPA) muss über mindestens 200 Stunden Gesamtflugerfahrung auf Flugzeugen verfügen (und 70 Std als verantwortlicher Flugzeugführer bei Erwerb eines 2-mot Ratings).
HPA umfasst folgende Teilbereiche aus 6 Fachgebieten:
- Flugzeugkunde (FZK)
- Elektrotechnik (ETEC)
- Triebwerke (TW)
- Flugleistung (PERF)
- Physiologie (HPL - PHYS)
- 6 Meteorologie (MET)
- Funknavigation (FNAV)
- Aerodynamik (AERO)
Kursstart
Jederzeit möglich
Aufgrund aktueller COVID19-Einschränkungen bieten wir derzeit eine Kombination aus Fernlehrgang und 6 Stunden Nahunterricht an.
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgesehen. Der Kurs schließt mit einer theoretischen Prüfung in der Schule und einem entsprechenden Zertifikat ab. Die Berechtigung wird dann von der jeweils zuständigen Luftfahrtbehörde in die Lizenz eingetragen.
Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.